Allgemeine Infos

Mit Zahnspangen verschiedenen Typs sind alle erdenklichen Zahn- und Kieferkorrekturen in jeder Lebensphase grundsätzlich möglich. Meistens sind es medizinische Gründe, die eine kieferorthopädische Behandlung erfordern, um die Wechselwirkungen zwischen Kiefer und Körper (wieder) ins Lot zu bringen. Dabei kann die Wahl des richtigen Zeitpunkts einer KFO-Therapie die Behandlungsdauer ganz entscheidend beeinflussen. 

Erfahren Sie hier mehr zur Frage nach dem WANN und WIE … 

Die meisten Fehlstellungen sind behandelbar und je früher das Problem erkannt wird, desto größer sind die Chancen auf eine erfolgreiche Behandlung. Bei Kieferfehlstellungen im Erwachsenenalter reichen jedoch Spangen und Schienen manchmal nicht aus, um die Zähne wieder in Reih und Glied zu bringen. Werden zusätzliche operative Maßnahmen ergriffen, so spricht man von einer kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Kombinationsbehandlung. Eine kieferorthopädische Therapie ist dann anzuraten, wenn folgende abnormale Erscheinungsbilder vorliegen, die einen optimalen Zusammenbiss verhindern:  

  1. Engstand: Die Zähne haben zu wenig Platz im Kiefer und überlappen sich.
  2. Lücken: Die Zähne haben zu viel Platz im Kiefer und berühren sich nicht.
  3. Kreuzbiss: Die unteren Backenzähne sind weiter außen als die oberen.
  4. Offener Biss: Die oberen Schneidezähne berühren beim Zubeißen nicht die unteren.
  5. Tiefbiss: Die oberen Frontzähne greifen so weit über die unteren, dass die unteren Schneidezähne fast vollständig verdeckt sind, wenn der Kiefer geschlossen ist. Diese Fehlstellung geht oft einher mit Abnutzung der Zähne, eingeschränktem Beißen und Kauen sowie Schmerzen im Kiefergelenk oder in der Kaumuskulatur
  6. Überbiss (Distalbiss): Die oberen Schneidezähne stehen deutlich vor den unteren. Man spricht hier auch von einer Unterkieferrücklage oder einem Rückbiss.
  7. Unterbiss (Progenie): Ein Unterbiss entsteht, wenn der Unterkiefer weiter vorne sitzt als der Oberkiefer, wodurch die unteren. Schneidezähne vor den oberen stehen (auch umgekehrter Überbiss oder Vorbiss genannt).

Neben den oben genannten Fehlstellungen ist das Aussehen eines der Hauptmotive, weswegen sich Menschen für eine Zahnspange entscheiden. Vornehmlich ästhetische Korrekturen (KIG-Schweregrad 1 oder 2 des sogenannten Kieferorthopädischen Indikationssystems) fallen nicht unter die Kassenleistungen. In schwerwiegenden Fällen (Schweregrad 3 bis 5) dagegen ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich, wenn die ärztlich empfohlenen Maßnahmen und Apparaturen als sinnvoll und notwendig eingestuft werden. 

In der Kieferorthopädie steht die Abkürzung KIG für „Kieferorthopädische Indikationsgruppen“. Dieses System wird in Deutschland verwendet, um festzulegen, wann eine kieferorthopädische Behandlung medizinisch notwendig ist und von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird. Die KIG klassifiziert Fehlstellungen der Zähne und Kiefer nach Schweregraden, basierend auf spezifischen Messwerten und klinischen Befunden.  

Die Schweregrade reichen von KIG 1 bis KIG 5:  

KIG 1: Geringfügige Anomalien, bei denen keine medizinische Behandlung erforderlich ist, da es hauptsächlich um ästhetische Aspekte geht.  

KIG 2: Leichte Anomalien, bei denen eine kieferorthopädische Behandlung nicht zwingend notwendig ist und daher nicht von den Krankenkassen übernommen wird.  

KIG 3: Mittelschwere Anomalien, bei denen eine Behandlung medizinisch indiziert sein kann, insbesondere bei zusätzlichen Faktoren. Hier kann eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen möglich sein.  

KIG 4: Ausgeprägte Anomalien, die eine medizinisch notwendige Behandlung erforderlich machen. Die Kosten werden normalerweise von den Krankenkassen übernommen.  

KIG 5: Schwere Fehlstellungen, bei denen eine kieferorthopädische Behandlung dringend erforderlich ist, um Folgeprobleme zu verhindern oder zu behandeln.  

Die Einstufung erfolgt anhand verschiedener messbarer Kriterien wie horizontalen und vertikalen Überbissen, fehlenden Zähnen aufgrund von Anomalien, Kreuzbissen, Kieferanomalien und anderen kieferorthopädischen Problemen.  

Die KIG-Klassifizierung wird verwendet, um festzustellen, welche Behandlungen von den gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland übernommen werden. Mit Ausnahme von KIG 1 und 2 werden die Behandlungskosten in der Regel von den Krankenkassen übernommen und je nach individuellem Tarif für Zusatzleistungen teilweise oder ganz erstattet. Die Einstufung bildet die Grundlage für die Leistungsentscheidung und gewährleistet eine gerechte Versorgung der Patienten. 

Bei Kindern und Jugendlichen ist die feste Zahnspange häufig das Mittel der Wahl, um schwerwiegende Zahnfehlstellungen zu beheben. Diese Klassiker der Kieferorthopädie, die sogenannten Brackets, sind Plättchen oder Würfelchen aus Metall, Kunststoff oder Keramik, die auf die Zähne aufgeklebt werden. Sie nehmen den Drahtbogen auf und übertragen die Kräfte und Drehmomente die notwendig sind, um die Zähne zu bewegen. Kennzeichnend für ein Bracket ist ein horizontal verlaufender Schlitz (engl. Slot), um den Bogendraht durchführen und spannen zu können. Putztechniken und Essgewohnheiten sind gerade bei Bracket-Trägern ein absolut wichtiges Thema. Lesen Sie dazu weiter unter feste Zahnspangen. 

Lose bzw. herausnehmbare Spangen kommen bei jüngeren Patienten in der Wachstumsphase oder bei kleineren Fehlstellungen zum Einsatz. Sie werden auch als Retainer zur Stabilisierung der Zahnstellung z.B. nach Entfernung der festen Spange verwendet. 

Bei Erwachsenen werden je nach Behandlungsziel häufig transparente Aligner-Schienen eingesetzt, die im Alltag leichter zu handhaben sind, den größtmöglichen Tragekomfort und die beste Ästhetik bieten. Für jeden einzelnen Spangentyp gibt es verschiedene Reinigungsregeln. 

Für jeden Patienten entscheiden wir gemeinsam die individuell geeignete Behandlungsmethode nach ausführlicher Beratung und eingehender Planung und Festsetzung der Behandlungsziele. Vereinbaren Sie dazu einen Termin in unserer Praxis. 

Für gewöhnlich beginnen kieferorthopädische Behandlungen erst mit acht oder neun Jahren. Nichtsdestotrotz wird Eltern empfohlen, die Gebissentwicklung ihres Kindes schon im Alter von etwa drei Jahren erstmals beim Zahnarzt überprüfen lassen. Den ersten Besuch beim Kieferorthopäden empfehlen wir im Alter von 6 Jahren, denn bereits in den ersten Lebensjahren können Sie mit spielerischen Muskelübungen oder einfachen herausnehmbaren Zahnspangen einer späteren Fehlstellung entgegensteuern. Bei Milchzahnverlust – sobald bei Kindern Backen- oder Eckzähne ausfallen – gilt es die entstandene Lücke zu überwachen, damit keine Nachbarzähne in die Lücke wandern oder kippen. Ein sofort eingesetzter Lückenhalter kann den Platz für den nachwachsenden bleibenden Zahn freihalten.